Aktuelles
Änderungen der FinVermV durch die Bürokratieentlastungsverordnung
14. Januar 2025
Zum 1. Januar 2025 trat die Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung und Bürokratie (Bürokratieentlastungsverordnung - BEV) in Kraft. Diese Verordnung bringt umfassende Änderungen in verschiedenen Rechtsbereichen mit sich, darunter auch die Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV).