MaGo und ERB für EbAV

MaGo und ERB für EbAV

Aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation (MaGo) und eigene Risikobeurteilung (ERB) von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV)

 

Rechtsrahmen

EbAV müssen seit der Umsetzung der EbAV-II-Richtlinie im VAG im Jahr 2019 mindestens alle drei Jahre eine eigene Risikobeurteilung vornehmen. Darin haben sie beispielsweise operationelle und Nachhaltigkeitsrisiken sowie Risiken für ihre Versorgungsberichtigten zu beurteilen und darzulegen, wie sie sich gegenüber diesen rüsten.

Die BaFin präzisiert mit dem seit dem 1. Juni 2021 verbindlich anzuwendenden Rundschreiben 08/2020 (VA) ihre Anforderungen an die Ausgestaltung der Geschäftsorganisation der EbAV gemäß §§ 23 ff. i.V.m. §§ 234a ff. VAG. Das bereits am 30. Dezember 2020 in Kraft getretene Rundschreiben 09/2020 (VA) enthält zusätzlich Hinweise zur Auslegung von Vorschriften bezüglich der ERB gemäß § 234d VAG für Pensionskassen bzw. § 237 VAG für Pensionsfonds.
 

Regulatorische Herausforderungen und Hinweise der BaFin

Aus einer Auswertung der ERB-Berichte durch die BaFin geht hervor, dass etwa 90% der EbAV Korrekturen oder Ergänzungen vornehmen müssen. Viele EbAV sind in ihren ERB-Berichten nicht ausreichend oder gar nicht auf bestimmte Anforderungen des ERB-Rundschreibens 09/2020 (VA) eingegangen. Vor allem bei der Beurteilung von Nachhaltigkeitsrisiken gemäß § 234d Abs. 1 S. 1 Nr. 8 VAG zeigen sich bei den ERB-Berichten Mängel auf und sind infolgedessen aus Sicht der Aufsicht verbesserungsbedürftig.

Grundsätzlich sollen EbAV auf alle Anforderungen eingehen. Sofern diese nicht für EbAV relevant sind, ist eine begründete Fehlanzeige erforderlich. Hierzu hat die BaFin allgemeine Hinweise und Klarstellungen formuliert, die EbAV dabei unterstützen sollen, ihre künftigen ERB-Berichte in geforderter Form zu erstellen und dadurch die Berichtsqualität weiter zu steigern.
 

Unsere Services

Gerne unterstützen wir Sie bei der 
  • umfangreichen Bestandsaufnahme und GAP-Analyse zur EbAV-II-Umsetzung 
  • Erstellung und Prüfung der eigenen Risikobeurteilung (ERB)
  • Implementierung und Optimierung des internen Kontrollsystems (IKS)
  • Einrichtung und Unterstützung der Schlüsselfunktionen
  • ganzheitlichen Prüfung der Umsetzung regulatorischer Vorgaben (Interne Revision)
  • Integration von ESG-Kriterien in die Geschäfts- und Risikostrategie und Berücksichtigung in der Risikokontrollmatrix
  • Schulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
 

Ihr Nutzen

Unser Expertenteam hilft Ihnen gerne, die vielseitigen Herausforderungen von heute und morgen gemeinsam zu meistern und komplexe Aufgaben effizient zu lösen. Mit unserem Wissen und unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der betrieblichen Altersversorgung beraten wir Sie zukunftssicher, prüfen Sie persönlich und kompetent unter Berücksichtigung des Proportionalitätsprinzips und begleiten Sie in eine erfolgreiche Zukunft.