Die EU hat die Lieferung von Dual-Use Gütern nach Russland verboten bzw. eingeschränkt (VERORDNUNG (EU) 2022/328 DES RATES vom 25.02.2022). Im Rahmen des Zehnten EU-Sanktionspakets wurde auch die Durchfuhr gelisteter Dual-Use Güter untersagt (VERORDNUNG (EU) 2023/427 DES RATES vom 25.02.2023).
Im Weiteren wurde die Liste der der Kontrolle unterliegenden Güter ausgeweitet auf solche, die zur militärischen und technologischen Stärkung oder zur Entwicklung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen können, etwa Wasserwerfer, Polizeihelme, Knüppel und Schutzschilde, Fuß- und Handschellen, etliche Impfstoffe, medizinische Produkte, Halbleiter-Nanomaterialien, Lager für den Hochtemperaturbetrieb (VERORDNUNG (EU) 2022/1273 DES RATES vom 21.07.2022).
Die Liste der der Exportkontrolle unterfallenden Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck wird beständig ausgebaut. Mitte Dezember 2022 wurde sie u.a. um Drohnenmotoren, weitere chemische und biologische Ausrüstungen, Reizstoffe und elektronische Komponenten erweitert (VERORDNUNG (EU) 2022/2474 DES RATES vom 16.12.2022).
Bestimmte Eisen- und Stahlerzeugnisse, die ihren Ursprung in der Russischen Föderation haben oder von dort ausgeführt wurden, dürfen nicht in die Europäische Union eingeführt werden. Verboten sind auch der Verkauf, die Lieferung, das Verbringen sowie die Ausfuhr bestimmter Luxusgüter an Personen und Einrichtung in der Russischen Föderation oder zur Verwendung in der Russischen Föderation (VERORDNUNG (EU) 2022/428 DES RATES vom 15.03.2022).
Die Einfuhrverbote wurden ausgedehnt, unter anderem auf Zement, bestimmte Chemikalien und Düngemittel, Holz und Holzwaren, Gläser, Silber, Aluminiumbleche, Bleirohre, Triebwerke, Schiffe und Möbel. Der unionsweite Transport inklusive Transit von auf EU-Sanktionslisten stehenden russischen Waren wie Eisen und Stahl, Zement und Holz, Kohle, Rohöl und Ölprodukte ist grundsätzlich untersagt. Dies gilt jedoch nicht für den Schienentransportsanktionierter ziviler Güter aus und von der Russischen Föderation durch Litauen von und zur Oblast Kaliningrad. Allerdings dürfen auch per Bahn keine sogenannten Dual-Use-Güter und -Technologien transportiert werden (s. EU-Guidance). Das achte Sanktionspaket (VERORDNUNG (EU) 2022/1904 DES RATES vom 06.10.2022) erweitert die Ausfuhrbeschränkungen insbesondere um Kohle, elektronische Komponenten, technische Güter in der Luftfahrt und bestimmte Chemikalien, Halbleiterbauelemente und elektronische integrierte Schaltungen sowie Kleinwaffen.
Ferner wurden zusätzliche Einfuhrbeschränkungen für bestimmte Güter aus Russland eingeführt, insbesondere für Kohle und andere fossile Brennstoffe. Verkaufs-, Liefer- und Ausfuhrverbote von Gütern, „die insbesondere zur Stärkung der industriellen Kapazitäten Russlands beitragen könnten“, wurden ausgedehnt auf diverse Chemikalien, Pflanzen, Hölzer und Holzprodukte, Reifen, Papiere und Pappen, Garne und Gewebe, Fasern und Stoffe, Bauelemente, Glas-, Eisen- und Stahlerzeugnisse sowie Maschinen und Fahrzeuge (VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 08.04.2022).
Seit Juli 2022 ist es verboten, Gold unmittelbar oder mittelbar zu kaufen, in die EU einzuführen oder zu verbringen, wenn es russischen Ursprungs ist und nach dem 22.07.2022 aus Russland in die EU oder ein Drittland ausgeführt wurde (VERORDNUNG (EU) 2022/1273 DES RATES vom 21.07.2022).
Es ist grundsätzlich verboten, Rohöl oder Erdölerzeugnisse unmittelbar oder mittelbar zu kaufen, einzuführen oder zu verbringen, wenn sie ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden. Es gibt jedoch Übergangsfristen und bis 05.02.2023 bestimmte Ausnahmen. Ebenso ist verboten, im Zusammenhang mit derartigen Tätigkeiten technische Hilfe, Vermittlungsdienste, Finanzmittel oder Finanzhilfen oder andere Dienste bereitzustellen.
Das achte Sanktionspaket (VERORDNUNG (EU) 2022/1904 DES RATES vom 06.10.2022) erweitert die Einfuhrbeschränkungen, u.a. für bestimmte Halbfertigerzeugnisse aus Stahl, Maschinen und Geräte, Fahrzeuge, Kunststoffe, Keramik, Schuhe und Textilien.
EU und G7 haben eine Preisobergrenze für russisches Rohöl, das auf dem Seeweg befördert wird, eingeführt („Ölpreisdeckel“). Europäische Marktteilnehmer, sollen russisches Öl in Drittländer transportieren und den Transport unterstützen dürfen, sofern sein Preis unter einer festgelegten Obergrenze bleibt; die Preisobergrenze für Rohöl wurde am 03.12.2022 auf 60 USD je Barrel Rohöl fixiert und kann künftig je nach Marktentwicklung festgelegt werden (Pressemitteilung EU-Kommission).
EU-Bürgern wird verboten, Posten in Leitungsgremien bestimmter Unternehmen, die mehrheitlich im Eigentum des russischen Staates stehen, Leitungspositionen zu besetzen
Es ist grundsätzlich verboten, unmittelbar oder mittelbar Dienstleistungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung einschließlich Abschlussprüfung, Buchführung und Steuerberatung sowie Unternehmens- und Public-Relations-Beratung zu erbringen für die Regierung der Russischen Föderation oder in Russland niedergelassene juristische Personen, es sei denn letztere werden von Personen kontrolliert, die nach dem Recht eines EU-Mitgliedstaats gegründet oder dort eingetragen wurden (VERORDNUNG (EU) 2022/879 DES RATES vom 03.06.2022).
Das achte Sanktionspaket (VERORDNUNG (EU) 2022/1904 DES RATES vom 06.10.2022) erweitert das Dienstleistungsverbot um die Bereiche IT-Beratung, Rechtsberatung und Architektur- und Ingenieurwesen. Außerdem werden sämtliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten untersagt.
Im Rahmen des neunten EU-Sanktionspakets (VERORDNUNG (EU) 2022/2474 DES RATES vom 16.12.2022) wurde das Dienstleistungsverbot um die Erbringung von Dienstleistungen für Werbung, Markt- und Meinungsforschung sowie für Produktprüfung und technische Überwachung erweitert.