Publikation
Steuerpflicht von Anteilsveräußerungen an ausländischen Immobiliengesellschaften
26. März 2021
Die Veräußerung von Anteilen an ausländischen Kapitalgesellschaften mit inländischem Grundvermögen durch beschränkt Steuerpflichtige konnte vor der Gesetzesänderung nur besteuert werden, wenn die Gesellschaft ihren Sitz oder Geschäftsleitung im Inland hatte und vom Gesellschafter die in § 17 EStG vorgesehene Mindestbeteiligung von 1 % erreicht wurde.